Das folgende Glossar fasst zentrale Begriffe zusammen, die für Förderinteressierte von Bedeutung sind.
Kleines Begriffslexikon der EU-Förderung
Im Umgang mit der EU-Förderung tauchen immer wieder Fachbegriffe und Abkürzungen
auf. Diese sollen hier bewusst einfach und verständlich erläutert werden. Das
bringt es mit sich, dass die Erläuterungen vielleicht nicht immer ganz präzise sind.
Wer detaillierte Informationen zu den einzelnen Stichpunkten wünscht oder Verbesserungsvorschläge
hat, kann diese gern bei uns einbringen (puls@eurooffice.de).
AfL Amt für Landentwicklung:
Die ÄfL sind bei den GLL angesiedelt
und zuständig für die Entwicklung ländlicher Räume. Sie
sind u. a. Ansprechpartner für ZILE, Dorferneuerung und
LEADER.
Ausschreibung
Eine Ausschreibung wird durchgeführt, um geeignete Anbieter
für die Durchführung von Aufträgen zu finden. Es gibt eine Reihe
von rechtlichen Vorschriften, die bei der Vergabe von Aufträgen
zu beachten sind. Dazu gehört, dass das richtige Ausschreibungsverfahren
gewählt wird, welches wiederum in den
Vergabeverordnungen festgelegt wird.
Ausschreibungsverfahren
Es gibt öffentliche Ausschreibungen, beschränkte Ausschreibungen
und Verhandlungsverfahren bzw. freihändige Vergaben.
BDA
Eine Besondere Dienstanweisung enthält Hinweise, wie Richtlinientexte
auszulegen sind. Sie wird von den Ministerien erlassen.
Begleitausschuss
Für jedes operationelle Programm muss der Mitgliedstaat
einen Begleitausschuss einsetzen. Der Begleitausschuss ist ein
Gremium, das sich aus Vertretern des Landes, des Bundes, der
EU und von WISO-Partnern zusammensetzt. Der Vertreter
der EU hat nur beratende Funktion. Im Begleitausschuss wird
die Umsetzung eines Programms im Rahmen des EFRE, des
ELER etc. behandelt. Hier werden Ergebnisse der Evaluation
diskutiert, der Programmfortschritt geprüft und ggf. Programmänderungen
besprochen und beschlossen.
Bewilligungsbescheid
Der Bewilligungsbescheid ist ein Dokument, das von der Bewilligungsstelle
an den Projektträger geht. Im Bewilligungsbescheid
steht, in welcher Höhe Finanzmittel bewilligt werden. Es
werden weiterhin Angaben gemacht, bis wann das Projekt abgeschlossen
sein muss und ein Verwendungsnachweis vorgelegt
werden muss. Außerdem sind u. a. auch die Auflagen
benannt, die mit der Bewilligung bzw. der späteren Mittelauszahlung
zusammenhängen und eingehalten werden müssen.
Bewilligungsstelle Dies ist die Behörde, die ein beantragtes Projekt formal mit einem
Bewilligungsbescheid bewilligt. Für Leader-Projekte
können das unterschiedliche Stellen sein, wie z.B. die GLL,
der NLWKN oder die N-Bank.
BIP
Bruttoinlandsprodukt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist ein
Maß für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einem
bestimmten Zeitraum. Das Bruttoinlandsprodukt war als
statistischer Wert ein Kriterium für die Definition von Fördergebieten.
Da z.B. der ehemalige Bezirk Lüneburg ein Bruttoinlandsprodukt
aufwies, das unter 75 % des Durchschnitts der
15 EU-Mitgliedstaaten lag (die auch schon vor der Erweiterung
der EU Mitgliedstaaten waren), wurde es ein so genanntes
Konvergenzgebiet oder auch Ziel-1-Gebiet.
Bottom-Up-Ansatz
Eine Planungsmethode, die – hierarchisch gesehen – „von unten
nach oben“ vorgeht. Das bedeutet, dass in Arbeitskreisen,
an denen Wirtschafts- und Sozialpartner beteiligt sind, Entscheidungen
vorbereitet oder auch getroffen werden. Wenn
Entscheidungen mit der Bereitstellung von Geld verbunden
sind, sollten die Entscheidungen auch den Geldgebern zur Abstimmung
vorgelegt werden. Dies sind oft die politischen Gremien,
da sie in der Regel über die Verwendung öffentlicher
Gelder entscheiden. Der Ansatz wurde auf EU-Ebene entwickelt
und findet in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedliche
Anwendung.
Cross Compliance
Landwirte erhalten nur Direktzahlungen, wenn sie bestimmte
Mindestauflagen (Umweltschutz, Tierschutz und Lebensmittelqualität)
einhalten.
De Minimis
In der „De-Minimis-Verordnung“ ist geregelt, unter welchen Bedingungen
Zuschüsse an KMU (kleine und mittlere Unternehmen)
gegeben werden dürfen, ohne dass diese jeweils
durch die EU-Kommission genehmigt werden müssen. Bei der
Vergabe dieser Zuschüsse muss auf die Regelung hingewiesen
werden.
Diversifizierung
wird im Zusammenhang mit der Landwirtschaft verwendet. Damit
ist gemeint, dass Landwirte oder landwirtschaftliche Betriebe
sich neue Einkommensquellen erschließen, indem sie neue
Wirtschaftsbereiche ausbauen bzw. neue Waren und Dienstleistungen
anbieten.
Direktzahlungen
Direktzahlungen sind EU-Gelder, die direkt an die Landwirte
gezahlt werden. Derzeit richtet sich die Höhe der Zahlung nach
der Fläche, die ein Landwirt bewirtschaftet. Die Direktzahlungen
sind unmittelbar an die Einhaltung zahlreicher Auflagen gebunden
sog. („Cross-Compliance-Instrument“).
Drittmittel
sind alle Finanzmittel, die für die Finanzierung eines Projektes
verwendet werden, aber nicht vom Projektträger selbst kommen
oder aus der beantragten Förderung stammen. In der Regel
sind Drittmittel von den förderfähigen Kosten abzuziehen. Welche
Drittmittel als Kofinanzierung zugelassen sind, ist bei der
Bewilligungsstelle zu erfragen.
EAGFL
Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft.
Dies war die Vorgängerverordnung für den ELER.
Sie verlor am 31.12.2006 ihre Gültigkeit.
EFF
Der Europäische Fischereifonds ist das Förderprogramm für die
Fischereipolitik der Europäischen Union.
EFRE
Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung. Der EFRE fördert
Maßnahmen im Bereich Wirtschaft und Infrastruktur. Zuständig
ist in Niedersachsen das Wirtschaftsministerium. Die
N-Bank
vergibt die Fördermittel.
ELER
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums. Dabei handelt es sich um eine Verordnung
der EU, die regelt, wie die EU-Gelder in den Mitgliedstaaten
grundsätzlich anzuwenden sind. Damit wird ein Rahmen gegeben,
der bei der Erstellung der nationalen oder regionalen (z.B.
niedersächsischen) Programme zu beachten sind. Der ELER
wird in Niedersachen vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung verwaltet.
EPPD
Ein EPPD (Einheitliches Programmplanungsdokument) ist ein
Dokument, das ein Förderprogramm beschreibt, welches gemäß
einer EU-Verordnung auf Bundesebene oder auf Landesebene
aufgestellt wird. PROFIL z.B. ist in einem EPPD verfasst.
ESF
Europäischer Sozialfonds. In dieser Förderperiode ist ebenfalls
das Wirtschaftsministerium zuständig. Auch hier vergibt die
N-Bank die Fördermittel. Es gibt jedoch auch ein ESFProgramm
auf Bundesebene, das von dort verwaltet wird.
ETLR
Entwicklung typischer Landschaften und der ländlichen Räume.
Hierbei handelt es sich um eine Förderrichtlinie, die vom Land
Niedersachsen entwickelt wurde, um eine Vielfalt von Projekten
fördern zu können. Sie wurde in die ZILE-Richtlinie integriert.
Evaluation In einer Evaluation wird ausgewertet, inwieweit die Ziele, die
man sich gesteckt hat, erreicht wurden und/oder inwieweit die
Aktivitäten, die man umgesetzt hat, Wirkungen gezeigt haben.
Die EU verlangt, dass alle von ihr geförderten Programme evaluiert
werden. Dafür erlässt die EU-Kommission entsprechende
Leitlinien und Vorschriften.
EWG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Vorläuferorganisation
der EU.
Förderfähige Kosten
Dies sind die in einem Projekt anfallenden Kosten, für die es
nach der Richtlinie oder dem Förderprogramm, aus dem das
Projekt beantragt wird, Fördergelder gibt. In einem Projekt können
auch Kosten entstehen, die nicht für die Förderung angerechnet
werden dürfen, d.h. der Projektträger muss sie vollständig
selbst bezahlen.
Fördersatz
Der Fördersatz wird jeweils in Prozentangaben gemacht. Dabei
sind die 100% immer die Summe der förderfähigen Kosten;
der Fördersatz gibt an, welchen Anteil der förderfähigen Kosten
mit Hilfe einer Förderung finanziert werden können.
GAP
Gemeinsame Agrarpolitik. Im Rahmen der GAP werden gemeinsame
Vorschriften und Regulierungen der Mitgliedstaaten
der EU sowie die Förderung im Rahmen des Agrarbereichs und
der ländlichen Entwicklung festgelegt.
GA/GAK
Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes ist ein Förderprogramm, das in Niedersachsen
flächendeckend angeboten wird. Es wird wie die
GAW
von Bund und Land gemeinsam finanziert. GA-Mittel
fließen auch in die ZILE-Richtlinie ein.
GA/GAW
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Hierbei handelt es sich um eine Förderrichtlinie,
die aus Mitteln des Bundes und des Landes gespeist wird. In
Abstimmung mit der EU werden verschiedene Fördergebiete
festgelegt, in denen nach unterschiedlichen Vorgaben Förderungen
erlaubt sind. Die Landkreise Emsland, Osnabrück und
Vechta gehören in Weser-Ems nicht zu den GAW-Fördergebieten.
GLL
Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften.
Diese Behörde ist u. a. zuständig für die Fördermittel
im Bereich der ZILE-Richtlinie und einer der Hauptansprechpartner
hierfür.
HOAI
steht für Verordnung über die Honorare für Architekten- und
Ingenieurleistungen.
ILEK
Integriertes ländliches Entwicklungskonzept. Dabei handelt es
sich um ein Dokument, in dem für eine genau abgegrenzte Region
eine Entwicklungsstrategie dargestellt ist, die vorher mit
Bürgerbeteiligung erarbeitet wurde.
Integrierte ländliche
Dies bedeutet, dass alle Bereiche der Regionalentwicklung
Entwicklung miteinander verbunden werden: Landwirtschaft, Tourismus,
Umwelt, Wirtschaft, Demographie, Soziales etc.
Interventionssatz ist der Fördersatz, mit dem sich die EU an einer Finanzierung
beteiligt. In Niedersachsen sind das in den meisten Fällen 50 %
der Kosten, die von öffentlicher Hand finanziert wurden. Der
maximale Beteiligungssatz in Leader-Gebieten beträgt 55 %.
Der ehemalige Bezirk Lüneburg nimmt ab 2007 eine Sonderstellung
ein. Im Rahmen der Strukturfonds und des ELER
ist hier ein Interventionssatz von 75 % möglich. In Leader-
Gebieten, die aus dem ELER gefördert werden, kann dieser
Satz sich auf 80 % erhöhen.
Investive Maßnahmen
als investive Maßnahmen werden in der Regel Projekte oder
Teile von Projekten bezeichnet, in denen Anschaffungen oder
bauliche Aktivitäten enthalten sind.
KMU
steht für kleine und mittlere Unternehmen. Dafür gibt es von der
EU-Kommission eine Definition (Empfehlung der Kommission
vom 6. Mai 2006, Amtsblatt L 124/36 vom 20.5.2003).
Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern
und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme
von höchstens 2 Mio. Euro.
Kleine Unternehmen
haben weniger als 50 Mitarbeiter und einen
Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens
10 Mio. Euro.
Mittlere Unternehmen
haben weniger als 250 Mitarbeiter und
einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme
von höchstens 43 Mio. Euro.
Die Empfehlung der EU-Kommission enthält weitere Prüfkriterien,
die ggf. zu beachten sind.
Kofinanzierung
In der Regel erstattet die EU 50 % der förderfähigen, tatsächlich
angefallenen Kosten eines Vorhabens, die aus öffentlicher
Hand bezahlt wurden. Dies bedeutet nicht, dass sich private
Träger nicht an Projektkosten beteiligen dürfen. Kostet ein Projekt
100 Euro, kann eine private Einrichtung z.B. 40 Euro bezahlen.
Dieser Betrag wird vom Gesamtbetrag abgezogen.
Dann verbleiben 60 Euro. Wenn dann die öffentliche Hand von
diesen 60 Euro 30 Euro bezahlt, zahlt die EU auch 30 Euro.
Zahlt die öffentliche Hand 50 Euro, zahlt die EU auch 50 Euro.
Allerdings beziehen sich die Fördersätze bei Projekten, die von
öffentlichen Trägern beantragt werden, auf die Nettokosten, die
Mehrwertsteuer wird nicht gefördert. Bei privaten Trägern werden
die Bruttokosten in die Berechnung einbezogen.
Konvergenzgebiet Als Konvergenzgebiete werden solche Gebiete in Europa bezeichnet,
die einen vergleichsweisen Entwicklungsrückstand
aufweisen und daher der besonderen Förderung bedürfen. In
Konvergenzgebieten ist der Interventionssatz der EU generell
höher als in anderen Fördergebieten. In Niedersachsen fällt der
ehemalige Bezirk Lüneburg in diese Kategorie. In den alten
Bundesländern gibt es keine weiteren Konvergenzgebiete, während
große Teile der neuen Bundesländer dazu gehören.
LAG Lokale Aktionsgruppe.
Eine LAG besteht aus mindestens 50 %
Wirtschafts- und Sozialpartnern und maximal 50 % Vertretern
öffentlicher Einrichtungen (Kommunen, GLL, Landkreis
etc.). Jedes Leader-Gebiet braucht eine LAG. Die LAG ist ein
Entscheidungsgremium, dessen wichtigste Aufgabe es ist, Projekte
auszuwählen, für die eine Förderung beantragt werden
soll oder die auch ohne Fördermittel umgesetzt werden sollen.
LEADER
„Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“,
französisch für die Verknüpfung von Aktivitäten zur ökonomischen
Entwicklung von ländlichen Gebieten. LEADER war
bis 2006 ein eigenständiges Förderprogramm. Zuvor gab es
LEADER I (1990-1993), LEADER II (1994-1999) und LEADER+
(2000-2006). Ab 2007 ist Leader kein eigenständiges Programm
mehr, sondern es wird als ein Förderschwerpunkt in das
allgemeine Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums
integriert.
Lenkungsausschuss
Vertreter aller LEADER-Gebiete sowie Vertreter des Ministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und
Landesentwicklung, der GLL und der mit der Evaluierung
beauftragten Einrichtung treffen sich mindestens zwei Mal pro
Jahr, um den aktuellen Stand der Programmumsetzung zu besprechen
und Fragen sowie ggf. Meinungsverschiedenheiten
zu klären. Die Sitzungen des Lenkungsausschusses werden
von einem gewählten Vorstand vorbereitet.
LHO
Die Landeshaushaltsordnung regelt das Haushaltsrecht des
Landes. Darin enthalten sind auch Vorschriften zum Zuwendungsrecht
(§ 44).
LWK
Die Landwirtschaftskammer ist eine von verschiedenen Bewilligungsstellen
im Rahmen von PROFIL.
Mindestzuwendungsbedarf Der Mindestzuwendungsbedarf ist die Summe an Fördermitteln,
die bei erfolgreicher Projektbeantragung ausgezahlt wird. Diese
Summe muss einen Mindestbetrag überschreiten. Wird dieser
Betrag nicht erreicht, kann die Förderung auch nicht erfolgen.
Je nach Förderrichtlinie und Antragsteller/ Projektträger kann
dieser Betrag variieren.
ML
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung.
Modulation
Mit Modulation wird die Umschichtung von Geldern aus der
1. Säule der Agrarpolitik in die 2. Säule bezeichnet. Das
bedeutet, dass Geld, welches bisher u. a. für Eingriffe in die
Preise für Agrarprodukte und für Direktbeihilfen an Landwirte
verwendet wurde, in die Entwicklung ländlicher Räume fließt.
MU Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz.
N-Bank Niedersachsen-Bank. Die Niedersachsenbank wurde als zentrale
Stelle für die Vergabe von Fördermitteln in Niedersachsen
geschaffen. Sie hat am 1.1.2004 ihre Tätigkeit aufgenommen.
Nach der Auflösung der Bezirksregierungen in Niedersachsen
soll sie als zentrale Anlaufstelle für Fördermittel arbeiten (ausgenommen
derer, die vom Niedersächsischen Ministerium für
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
verwaltet werden).
NLWKN
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenund
Naturschutz.
Notifizierung
Jede Förderrichtlinie, die vom Bund oder vom Land erlassen
oder zugelassen werden, oder auch einzelne Förderfälle, müs-
sen der EU-Kommission zur Kenntnis gegeben werden. Die
Kommission prüft dann, ob die Regelung mit dem Wettbewerbs-
und Beihilferecht in Einklang steht. Es gibt ein geregeltes
Notifizierungsverfahren, das unter Umständen sehr viel Zeit
in Anspruch nehmen kann.
NRO (NGO)
Nichtregierungsorganisationen, (Non-Governmental Organisations)
Vereine, Verbände etc. (vgl. private Antragsteller).
N+2-Regelung Die EU rechnet finanziell mit dem Land Niedersachsen ab.
Wenn z.B. für das Jahr 2007 ein Betrag von x Euro zur Verfügung
steht, muss dieser bis Ende 2009 bei der EU-Kommission
abgerechnet werden (N+2). Das bedeutet, die Projekte vor Ort
müssen schon früher abgeschlossen und bezahlt sein, und die
Verwendungsnachweise müssen komplett vorliegen. Geschieht
dies nicht rechtzeitig, verfallen die Fördermittel. Weil die Daten
auf verschiedenen Verwaltungsstufen zusammengeführt und an
die Kommission gegeben werden müssen, verringert sich die
Zeit, die Projektträger vor Ort haben.
Operationelles Programm Ein Operationelles Programm (OP) enthält eine Entwicklungsstrategie,
in der Prioritäten für die Entwicklung eines abgegrenzten
Gebietes dargelegt sind. Das OP wird im Zusammenhang
mit der Förderung aus einem der Strukturfonds ESF
und EFRE oder auf den Kohäsionsfonds (im Rahmen von
Ziel 3) zurückgegriffen. Das OP enthält die Bedingungen, unter
denen sich die EU an der Finanzierung der Vorhaben beteiligt.
Operationelle Programme werden in den Mitgliedstaaten bzw.
Regionen erarbeitet und der Kommission zur Bestätigung vorgelegt.
Öffentliche Antragsteller sind juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Gebietskörperschaften
(Bund, Land, Landkreis, Gemeinde), aber auch
Handwerkskammer, Kirche, Deichband, Wasser- und Bodenverband
sowie einige Stiftungen. (vgl. private Antragsteller)
Private Antragsteller sind juristische Personen des Privatrechts, also Unternehmen,
Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Stiftungen bürgerlichen
Rechts etc. (vgl. öffentliche Antragsteller)
PROFIL
PROFIL wird das Programm genannt, in dem die Fördermöglichkeiten
beschrieben sind, die in Niedersachsen und Bremen
im Zeitraum 2007-2013 aus dem ELER möglich sind. Es
handelt sich um ein Rahmenprogramm. Um zu prüfen, ob ein
Projekt konkret förderfähig ist, muss in den einzelnen Förderrichtlinien
des Landes Niedersachsen nachgesehen werden.
PROLAND
PROLAND wird das Einheitliche Programmplanungsdokument
(EPPD) und damit die Zusammenstellung von Förderprogrammen
genannt, nach denen im Zeitraum von 2000 bis 2006
die Förderung erfolgte, die mit EU-Mitteln aus dem EAGFL
gefördert wurden.
Regionale Produkte
Der Begriff „regionale Produkte“ lässt vermuten, dass Produkte
unter dem Namen ihrer Herkunftsregion vermarktet werden
können. Die EU schützt allerdings in den Verordnungen Nr.
2081/92 (EWG) und 2082/92 (EWG) geografische Angaben
und Ursprungsbezeichnungen für bestimmte Lebensmittel und
Agrarprodukte sowie für garantiert traditionelle Spezialitäten.
Eine Förderung kann es nur geben, wenn die Bedingungen dieser
und anderer Richtlinien eingehalten werden.
REK
Regionales Entwicklungskonzept. Ein Dokument, das eine
Stärken-Schwächen-Analyse der Region enthält sowie eine
Entwicklungsstrategie mit Entwicklungszielen, Handlungsansätzen
und ersten Projektideen.
REM
Regionalmanagement: Die Aufgabe eines Regionalmanagements
ist es, ein REK zu erarbeiten oder praktisch umzusetzen.
Regionalmanager und Regionalmanagerinnen organisieren
und koordinieren beispielsweise Arbeitsgruppen und Veranstaltungen,
arbeiten Projekte aus, beantragen diese und bearbeiten
die finanzielle Abwicklung. Sie sorgen dafür, dass Projekte
entwickelt und umgesetzt werden. Die genauen Aufgaben
sind jeweils vertraglich mit dem Auftraggeber geregelt. Im
Rahmen der ZILE-Richtlinie und im Rahmen von LEADER
kann das REM gefördert werden.
RPA
Rechnungsprüfungsamt. Das RPA kontrolliert die Haushaltsund
Wirtschaftsführung einer Körperschaft des öffentlichen
Rechts.
Säulen der Agrarpolitik In der Gemeinsamen Agrarpolitik wird von zwei Säulen gesprochen.
Die 1. Säule umfasst Direktbeihilfen für Landwirte
und Marktstützungsmaßnahmen, die 2. Säule die Entwicklung
des ländlichen Raums.
Strukturfonds
Unter den Strukturfonds versteht man den EFRE, den ESF
und den Kohäsionsfonds. Der ELER und EFF gehören
nicht dazu.
Subventionsbetrug
Der Subventionsbetrug ist in Deutschland in § 264 StGB geregelt.
Dieser kann vorliegen, wenn beispielsweise falsche Angaben
gemacht werden, Tatsachen verschwiegen werden, Mittel
anders verwendet werden als im Antrag und in der Bewilligung
angegeben, und wenn Auflagen nicht eingehalten werden.,
die in der Bewilligung mitgeteilt wurden.
Verdingung
bezeichnet die Vergabe von Aufträgen durch Ausschreibung.
Vergabeverordnungen
VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen, regelt die Ausschreibung
und Vergabe von Bauleistungen sowie Inhalte von
Bauaufträgen.
VOL
Verdingungsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen,
regelt die Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen
und Dienstleistungen, die klar zu beschreiben sind.
VOF
Verdingungsordnung über freiberufliche Leistungen, regelt die
Ausschreibung und Vergabe von Verträgen für Leistungen,
deren Inhalt nicht eindeutig zu beschreiben ist (Architekten, Ingenieure,
Grafiker, Künstler, Management etc.).
Verwendungsnachweis
Jeder Projektträger, der Fördermittel bewilligt bekommen hat,
muss innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraums das Projekt
umsetzen und in einem Verwendungsnachweis mit Originalbelegen
nachweisen, dass das Projekt genau so umgesetzt wurde,
wie es beantragt und bewilligt wurde. Dazu gehören nicht
nur die Rechnungen und ggf. Kontoauszüge, die die Zahlungen
beweisen, sondern auch Berichte, Fotos, Pläne und Muster der
erstellten Produkte wie Karten, Flyer, Broschüren oder Teilnehmerlisten
bei Veranstaltungen.
VI Vorzeitiger Investitionsbeginn.
Mit einem Projekt darf erst begonnen
werden, wenn es offiziell von der Bewilligungsstelle
bewilligt wurde. Es muss ein Bewilligungsbescheid vorliegen,
der den Zeitraum angibt, in dem das Projekt umgesetzt werden
darf bzw. muss. In bestimmten dringenden Fällen kann die Bewilligungsstelle
einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigen.
Dieser muss schriftlich beantragt werden. Wurde ein Projekt
ohne schriftliche Genehmigung vor der eigentlichen Bewilligung
begonnen, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Wettbewerbs- und Das Wettbewerbs- und Beihilferecht der EU ist im EU-Vertrag
Beihilferecht im Art. 81 ff geregelt und ist insbesondere bei allen Förderungen
zu beachten. Daraus folgt, dass zunächst einmal jegliche
öffentliche Förderung für private Einrichtungen nicht zulässig
ist. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen, die entwederschon im EU-Vertrag geregelt und benannt sind, oder durch
Verordnungen der EU geregelt werden. Dazu gehört z.B. die
„De-Minimis-Verordnung“, nach der kleine und mittlere Betriebe
unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel im
Rahmen einer definierten Höchstgrenze erhalten dürfen.
WISO-Partner Wirtschafts- und Sozialpartner.
Streng genommen sind das die
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Generell fasst man
aber auch Vereine und Verbände aller Art darunter.
Ziel-1-Gebiet
Als Ziel-1-Gebiete werden jene Regionen der EU bezeichnet,
die in unterschiedlichen Bereichen noch Nachholbedarf und
Entwicklungsrückstand im Vergleich zu anderen EU-Regionen
aufweisen. Sie erhalten spezielle Förderungen aus den
Strukturfonds. In der Förderperiode 2007 bis 2013 wird dieser
Begriff durch den Begriff Konvergenzgebiet ersetzt.
ZILE
Zuwendungen für integrierte ländliche Entwicklung. In dieser
Richtlinie des Landes Niedersachsen sind verschiedene andere
Richtlinien zusammengefasst, die vorher einzeln bestanden wie
z.B. Dorferneuerung, ETLR, Flurneuordnung, Umnutzung,
freiwilliger Landtausch, Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung.
Zuwendung Freiwillige Leistung des Staates, auf die der Empfänger keinen
Rechtsanspruch hat. Es gibt damit einen Unterschied zur Subvention,
auf die ein Anspruch bestehen kann (z.B. Kindergeld).
Zuwendungsrecht Das Zuwendungsrecht regelt die gesetzlichen Voraussetzungen
für verschiedene Formen der staatlichen Zuwendungen. Zuwendungen
unterliegen der Haushaltsordnung. Bei ZILE ist dies
die Landeshaushaltsordnung (LHO).